Lass uns deinen Weg ein kleines bisschen zusammen gehen.

Ich höre dir zu. Bestärke dich auf deinem Weg

Ich bin voller Vertrauen für dich und deine ganz einzigartigen Weg.

Ich sehe die Kraft die in der lebt und ich halte dich wenn es nötig ist loszulassen.

Ich wärme dich und umsorge dich wenn es Zeit ist zu rasten.

Ich erinnere dich wenn es nötig ist, bin da oder ziehe mich zurück wenn du deinen Raum brauchst.

Ich richte mich nach folgenden Richtlinien in der Begleitung als Doula, diese Richtlinien sichern und garantieren dir die Qualität meiner Begleitung.

Richtlinien der Arbeit als GfG-Doula®
Rollenverständnis, Verantwortung
die GfG-Doula®

  • … fördert die Selbstbestimmung der Frau, die sie begleitet und unterstützt so das
    Wohlergehen und die Gesundheit der Frau und ihrer Familie.
  • …wahrt die Privatsphäre der werdenden Mutter und behandelt alle Informationen
    vertraulich.
  • …übt keine medizinische Funktion aus und greift nicht in medizinische Belange
    ein.
  • …achtet die Arbeit der Hebammen, des medizinischen Personals und ihrer
    Kolleginnen und verhält sich ihnen gegenüber loyal und respektvoll.
  • …ist sich ihrer Grenzen und der Grenzen ihrer Arbeit bewusst und vermittelt der
    Frau wenn nötig Adressen weiterer Hilfsangebote.
  • …verpflichtet sich, die Qualität ihrer Arbeit durch Fortbildungen, Zusammenarbeit
    mit anderen Doulas und ggfs. Supervision zu sichern.
  • …trägt dazu bei, die Arbeit einer GfG-Doula® in der Öffentlichkeit bekannt
    zu machen
    Organisation der Arbeit, Honorar
  • Die untere Grenze für die Bezahlung liegt bei 550 € für zwei Vorgespräche,
    Rufbereitschaft ( i.d.R. 10 Tage vor bis 10 Tage nach ET), telefonischer Kontakt
    und Erreichbarkeit, Geburt und ein Nachgespräch.
    Weitere Vor- oder Nachgespräche werden gesondert berechnet.
  • Ist es einer Frau nicht möglich, das ganze Honorar zu bezahlen, weist die
    GfG-Doula® auf Adressen von Hilfsorganisationen hin und / oder überlegt
    gemeinsam mit der Frau / dem Paar Möglichkeiten der Finanzierung.
  • Eine GfG-Doula® steht 10 Tage vor bis 10 Tage nach dem errechneten
    Geburtstermin exklusiv nur einer Frau zur Verfügung. Wenn sie in
    Ausnahmefällen zwei Schwangeren zusagt, weil sie nicht an Kolleginnen
    verweisen kann, müssen beide Frauen darüber informiert werden und
    inverstanden sein.
  • Wenn sich die GfG-Doula® einverstanden erklärt hat, eine Schwangere / ein
    Paar, zur Geburt zu begleiten, ist sie verpflichtet, innerhalb der vereinbarten
    Zeitspanne verlässlich abrufbereit zu sein. Für Notfälle nennt sie nach
    Möglichkeit eine Kollegin als Vertretung.
  • Auftraggebende der GfG-Doula® ist die werdende Mutter bzw. das Paar, nicht
    das Krankenhaus, die Hebamme etc. Sie ist somit in ihrer Arbeit alleine der
    werdenden Mutter / dem Paar verpflichtet und keiner Institution oder
    Organisation.

(Quelle:Microsoft Word – Richtlinien der Arbeit als GfG-Doula _1_)